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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Contiva GmbH für Beratungs- und Dienstleistungen. Für die Nutzung des Online-Dienstes CPI Transporter gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Contiva GmbH, Yokohamastr. 2, 20457 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggebern über Beratungs-, Entwicklungs- und sonstige Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Die Textform, insbesondere per E-Mail, genügt.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Die Auftragnehmerin schuldet eine Dienstleistung, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, soweit nicht ausdrücklich ein Werkvertrag vereinbart wurde.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Systemumgebungen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Verzögerungen, die auf unterlassene oder verspätete Mitwirkung zurückgehen, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin; dadurch entstehende Mehraufwände werden nach Aufwand vergütet.

Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten sowie für die Einhaltung der ihn treffenden datenschutz- und lizenzrechtlichen Pflichten selbst verantwortlich.

§ 5 Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige von der Auftragnehmerin nicht zu vertretende Umstände verlängern die Fristen angemessen.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Vergütung nach Aufwand auf Basis der jeweils gültigen Stunden- oder Tagessätze zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Reise- und Nebenkosten werden gesondert berechnet.

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

§ 7 Nutzungsrechte

An den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke.

Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, Methoden und Know-how der Auftragnehmerin verbleiben in deren Eigentum; der Auftraggeber erhält hieran lediglich ein einfaches Nutzungsrecht, soweit dies zur Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist.

§ 8 Gewährleistung

Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis, in Textform anzuzeigen. Bei Werkleistungen erfolgt zunächst Nacherfüllung; schlägt diese zweimal fehl, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 9 Haftung

Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber eine angemessene Datensicherung unterlassen hat.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

Werden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Einzelheiten zur Verarbeitung im Online-Dienst enthält die Datenschutzerklärung.

§ 11 Abwerbeverbot

Die Parteien verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach keine Mitarbeitenden der jeweils anderen Partei, die an der Leistungserbringung beteiligt waren, gezielt abzuwerben.

§ 12 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.